Auf Antrag der Fraktionen von CDU und Grünen wurde am 19. Januar im Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen einstimmig die Prüfung verschiedener Hilfen für die Sportvereine in Essen beauftragt. Unter anderem will die schwarz-grüne Gestaltungskoalition die bestehende Unterstützung bei pandemiebedingten Verlusten auch in 2021 weiterführen und auf Pächter von Sportanlagen und Vereinsheimen ausweiten.
Dazu Florian Fuchs, sportpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Die Corona-Pandemie hat das öffentliche Leben fast komplett zum Stillstand gebracht. Auch besonders betroffen hiervon ist der ehrenamtliche Sport, dem durch das komplette Erliegen der Vereinsarbeit wichtige Einnahmen weggebrochen sind. Die Essener Vereinslandschaft ist ein wichtiger Motor unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens und leistet besonders wertvolle Jugend- und Integrationsarbeit, auf die wir angewiesen sind. Wir müssen der Essener Vereinslandschaft unbedingt unter die Arme greifen. Wir werden prüfen, inwieweit die Regelung für die Unterstützung für die Betriebsführer und Pächter der Bäder zum Ausgleich pandemiebedingter Verluste auch 2021 weitergeführt und auf Pächter von Sportanlagen und Vereinsheimen ausgeweitet werden kann. Die einstimmigen Voten und auch die Bestrebungen von anderen Fraktionen zur Corona-Hilfe sind ein wichtiges Signal des Zusammenhaltes im Essener Sport.“
Hiltrud Schmutzler-Jäger, Fraktionsvorsitzende und sportpolitische Sprecherin der Fraktion der Grünen ergänzt: „Angesichts der großen Bedeutung des ehrenamtlichen Sports müssen wir dringend die pandemiebedingten finanziellen Einbußen abmildern. Das gilt gleichermaßen für Sportvereine wir auch für Betriebsführer und Pächter der Bäder, Sportanlagen und Vereinsheime. Die Vereine haben zwar mit virtuellen Sportersatzangeboten viel Kreativität gezeigt. Mitgliederschwund und Einnahmeausfälle lassen sich dadurch aber kaum aufhalten. Die Pandemie wird uns noch eine Weile begleiten. Daher müssen wir durch Finanzhilfen dafür sorgen, dass uns wichtige Sporteinrichtungen und die Träger des ehrenamtlichen Sportes dauerhaft erhalten bleiben.“