Medienstaatsvertrag: Es geht um mehr als die Rundfunkgebühren

Die Öffentlich-Rechtlichen müssen mehr Barrierefreiheit gewährleisten

Aktuell läuft das Ratifizierungsverfahren des Neuen Medienstaatsvertrages (MStV) durch die Landtage der einzelnen Bundesländer. In Sachsen-Anhalt ist nun der Neue Medienstaatsvertrag, der den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag ablösen soll, zunächst gescheitert. Diskutiert wird die mit dem Neuen Medienstaatsvertrag verbundene Erhöhung der Rundfunkgebühren um 86 Cent. Aber es geht auch um mehr.

Gerade in der Corona-Pandemie zeigen Umfragen deutlich, wie zufrieden und vertrauensvoll die Bürgerinnen und Bürger den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finden. Es wird aber auch deutlich, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk gestärkt werden muss. Die Anforderungen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind in den vergangenen Jahren immer mehr gestiegen. Sicherlich gibt es auch Reformbedarf, dieses bestreitet auch kaum einer. Es kann sicherlich auch die Frage gestellt werden, ob Sendungen wie Rosamunde Pilcher, das Traumschiff oder Schlagerfestivals zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehören. Es kann natürlich auch die Frage gestellt werden, ob es im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht auch schlanker mit weniger Doppelstrukturen geht.

 

Es geht bei dem Neuen Medienstaatsvertrag aber um mehr als nur die Frage der Rundfunkgebühren und was der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Einzelnen ist. Klar ist, dass die Kernaufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist, dass alle Bürgerinnen und Bürger sich unabhängig informieren können. Dieses gilt natürlich auch für Menschen mit Behinderungen. Auch in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist dieses verankert. Genau hier ist eine wichtige Veränderung im Neuen Medienstaatsvertrag. Mit dem Neuen Medienstaatsvertrag wird nun auch das Thema der Barrierefreiheit in der Informationstechnologie in den Blick genommen. In § 21 MStV wird geregelt, dass ein barrierefreier Zugang zu den Fernsehprogrammen und fernsehähnlichen Telemedien gewährleistet werden soll. Dieses ist für viele Betroffene ein wichtiger Schritt zu mehr Barrierefreiheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Bis heute werden nur Teile der Sendungen Untertitel und kaum Sendungen mit Gebärdensprache begleitet. Gerade Letzteres ist in vielen anderen Ländern inzwischen selbstverständlich. Es geht aber auch um mehr Barrierefreiheit für Blinde und Sehbehinderte. Auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden nur wenige Sendungen im Zweikanalton angeboten. Gerade diese ist aber für Blinde und Sehbehinderte wichtig, um die einzelnen Szenen zu verstehen. Darüber hinaus sind auch noch immer nicht alle Webangebote und Apps barrierefrei gestaltet.

Eine letztlich viel zu wenig beachtete Gruppe ist die der Mentalbehinderten. Es gibt fast keine Informationen in Leichte Sprache, auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht. Aber genau diese muss auch weiterentwickelt werden.

 

Private Sender werden dieses nicht leisten können und wollen. Dazu ist die Gruppe der Betroffenen und potenziellen Zuschauer zu gering.

 

Mit dem Neuen Medienstaatsvertrag wird ein erster wichtiger und entscheidender Schritt für mehr Barrierefreiheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gemacht. Sicherlich muss auch die Barrierefreiheit in Weiterentwicklungen des Medienstaatsvertrages noch klarer und stärker verankert werden. Aber dazu braucht es erst mal einen Medienstaatsvertrag, der in Kraft tritt.