Leistungsschutzrecht: CDU-Netzpolitiker haben weiterhin Bedenken
Pressemitteilung
Zur Debatte über das Leistungsschutzrecht erklärt der Arbeitskreis Netzpolitik der CDU: Die Mitglieder des Arbeitskreises Netzpolitik der CDU haben weiterhin Bedenken hinsichtlich der Wirkung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage. Der AK Netzpolitik hat die Entwicklung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage von Beginn an kritisch begleitet. Frühzeitig hat das Gremium seine ordnungspolitischen Bedenken geäußert. Es bleiben grundsätzliche Kritikpunkte hinsichtlich der Wirkung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage bestehen, auch wenn in der Debatte wichtige substantielle Änderungen erreicht wurden.
Beispielsweise wird jetzt nur noch die systematische gewerbliche Nutzung von Presseerzeugnissen geschützt. Private Nutzung ist garantiert frei. Die Verwendung von Links ist weiterhin ohne Einschränkung möglich.
Die Regelung zur Verwendung von Snippets bietet weiterhin einen zu großen Interpretationsspielraum. Rechtssicherheit und Rechtsdurchsetzung sind aber entscheidende Voraussetzungen sowohl für den Wirtschaftsstandort Deutschland im Bereich IKT als auch für einen fairen Interessenausgleich zwischen Urhebern, Nutzern und Verwertern. Der Arbeitskreis wird diese schwierige und kontroverse Debatte, die über den Bundestagsbeschluss hinaus fortgesetzt wird, hinsichtlich der Praxistauglichkeit weiterhin kritisch begleiten und kommentieren.
Hintergrund Dem Arbeitskreis Netzpolitik der CDU gehören neben Abgeordneten des Deutschen Bundestages vor allem netzaktive Mitglieder der CDU Deutschlands an. Vorsitzender des rund 20-köpfigen Gremiums ist Michael Kretschmer, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Ziel des Gesprächskreises ist es, unter Beteiligung zahlreicher externer Experten die aktuellen netzpolitischen Fragestellungen aufzugreifen.
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